Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 20 November 1989 "Allgemeine Prinzipien" zur Anerkennung der Rechte für Kinder und Jugendliche definiert. Am 05. April 1992 trat die Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft.

Der Staat ist verpflichtet, alle Kinder und Jugendlichen vor Diskriminierung zu schützen. Die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an wurde hervorgehoben. Das Kindeswohl ist bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstiger Maßnahmen vordringlich zu berücksichtigen.
Das Grundprinzip sichert jedem Kind das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung zu. Kinder haben ein Recht in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden. Kinder haben ein Recht auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, einen Schutz vor Trennung von den Eltern (Ausnahme Kindeswohlentscheidung), einen Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, einen Schutz vor Ausbeutung, vor Missbrauch und Entführung. Auch der Schutz von Kinderflüchtlingen und Minderheiten ist verankert. Das Recht auf Leben und Entwicklung, auf Gesundheitsvorsorge und einen angemessenen Lebensstandard, auf Bildung und Entfaltung sowie auf Ruhe und auf Förderung bei Behinderung ist ebenso enthalten, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und - weitergabe sowie das Recht auf kindgerechte Medien.

In allen genannten Bereichen haben viele Kinder leider oftmals zu wenig Unterstützung, wenn es um ihren Schutz und die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Den wenigsten Kindern sind ihre Rechte zudem bekannt.

Was sich in den Familien abspielt, wird häufig der Privatsphäre der Erwachsenen untergeordnet und bleibt oft im Verborgenen. Hier liegt es an Pädagog*innen in Kitas und Schulen aufmerksam zu sein und gegebenenfalls nötige Maßnahmen zu ergreifen. Doch auch das private Umfeld sollte bei einer Verletzung der Kinderrechte aufmerksam werden und das Gespräch mit den Familien oder auch mit einer Beratungsstelle suchen.

Ebenso können gezielte Angebote im Unterricht und in der Freizeit gefördert werden, die allen Kindern - unabhängig von Herkunft und sozialem Status - einen Ausgleich ermöglichen und die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen.

 

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